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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von davaii.ch und seinen Subdomains, vertreten durch Evgeniya Nikolaeva, nachfolgend “der Marketing-Partner” genannt, angebotenen Dienstleistungen. Mit dem Absenden einer Anfrage und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen bestätigen Sie, nachfolgend “der Kunde” genannt, dass Sie die vorliegenden Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

1.2 Der Marketing-Partner bietet kostenpflichtige Marketingmaterialien, kostenpflichtige Online- und Präsenzberatungen sowie kostenpflichtige Einzelprojekte und Workshops nach Massgabe der vorliegenden AGB an.

1.3 Der Marketing-Partner ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Die überarbeiteten/geänderten Bedingungen werden unverzüglich auf der Website veröffentlicht. Nebenabreden, Zusicherungen oder abweichende Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. BERATUNGSKOSTEN

2.1 Die Gebühr für die geplante 60-minütige Online-Beratung beträgt CHF 250. Die Gebühr für eine geplante 60-Minuten-Sitzung vor Ort beträgt CHF 285.

2.2. Für die über 60 Minuten hinausgehende Konsultation bis zu 90 Minuten wird eine zusätzliche Fachgebühr von CHF 40 verrechnet.

2.3 Kann der Kunde zu der mit dem Marketing-Partner vereinbarten Online- oder persönlichen Beratung nicht anwesend sein, ist der Kunde verpflichtet, den Marketing-Partner spätestens 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Beratungstermin per E-Mail hi(at)davaii.ch darüber zu informieren. Sonst entstehen Kosten.

3. DIGITALE PRODUKTE

3.1 Das Digitale Produkt gilt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Zugangs nach der Zahlung von 100% des vom Kunden gewählten Digitalen Produkts als bereitgestellt. Das Digitale Produkt kann nur eine begrenzte Anzahl von Malen innerhalb eines begrenzten Zeitraums heruntergeladen werden.

3.2 Der Kunde erhält eine persönliche Nutzungslizenz und darf unsere digitalen Materialien oder Kopien unserer digitalen Materialien in keinem Format verkaufen, weiterverteilen oder weitergeben. Der Kunde darf unsere Materialien nicht in einem Format zur Verfügung stellen, das es anderen ermöglicht, darauf zuzugreifen oder sie zu reproduzieren.

4. PROJEKTINITIIERUNG

4.1 Die Anbahnung des Projektes zwischen dem Marketing-Partner und dem Kunden setzt voraus

1) die schriftliche Freigabe des Angebots mit Kostenvoranschlag, in dem der Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten aufgeführt sind, im Folgenden Angebot/Kostenvoranschlag genannt,

2) die Inhalte, die im Projekt verwendet werden sollen (Texte, Bilder, Videos, Logo, usw.) und andere wesentliche Elemente (z.B. Account-Login-Informationen), und 3) die Zahlung von 80% der Projektkosten.

5. Überarbeitung und Änderungen

5.1 Zusätzliche Arbeiten, die vom Kunden angefordert werden, nachdem ein Vorschlag/Kostenvoranschlag schriftlich genehmigt wurde, werden als Überarbeitung oder Änderung betrachtet. Wenn sich die Arbeiten in einem Umfang ändern, der die im ursprünglichen Vorschlag beschriebenen Spezifikationen wesentlich verändert, kann der Marketing-Partner dem Kunden eine Überarbeitung des Vorschlags vorlegen, und ein überarbeitetes weiteres Honorar muss von beiden Parteien vereinbart werden.

6. Inhalt und Copyright

6.1 Alle Texte, Bilder und Videos, die als Inhalte verwendet werden, müssen vom Kunden bereitgestellt werden (es sei denn, der Kunde hat den Marketing-Partner mit der Entwicklung von Inhalten beauftragt). Text muss als aktueller Text anstelle von Bildern wählbar sein. Bilder sollten Hi-Res und bearbeitbar sein. Der Marketing-Partner akzeptiert JPEG- oder PNG-Dateien und Microsoft Word-Dateien. Inhalte dürfen nicht als Papierkopien eingereicht werden. Dateien, die nicht den vom Marketing-Partner geforderten Mindestanforderungen entsprechen, werden abgelehnt. Für die vom Kunden bereitgestellten Dateien können zusätzliche Gebühren für Bilder/Grafikvorbereitung anfallen.

6.2 Der Kunde muss über ein Eigentumsrecht oder eine schriftliche Genehmigung zur Nutzung aller von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte verfügen. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass sein Design und/oder seine Inhalte keine Marken-, Dienstleistungsmarken- oder Urheberrechte verletzen.

6.3 Der Marketing-Partner haftet nicht für Verletzungen des geistigen Eigentums im Namen des Kunden und ist nicht verantwortlich für eingereichte Inhalte.

7. Fehler und Auslassungen

7.1 Es obliegt dem Kunden, die von dem Marketing-Partner gelieferten Arbeiten sorgfältig auf ihre Richtigkeit in jeder Hinsicht zu prüfen. Der Marketing-Partner haftet nicht für Fehler oder Auslassungen, die auf mangelnde Information des Kunden zurückzuführen sind, und haftet nicht für Fehler, die nach der Präsentation und Abnahme der vorgelegten Arbeiten auftreten. Die schriftliche Freigabe von Leistungen (z.B. Projekt, Aufgabe) durch den Kunden ist Voraussetzung für die Umsetzung.

8. Eigentum an registrierten Konten

8.1 Wenn der Marketing-Partner ein Konto für den Kunden registriert, wie z. B. Google- und Social-Media-Konten, wird diese Registrierung im Namen des Kunden vorgenommen.

8.2 Bei Online-Werbedienstleistungen wird der Kunde gebeten, seine Rechnungsdaten anzugeben, um direkt abgerechnet zu werden, damit er die Kontrolle über den Betrag hat, den er ausgibt.

9. Rechtzeitige Anreize und Sanktionen

9.1 Der Marketing-Partner wird die Leistungen gemäss dem Angebot priorisieren und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Leistungen innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitrahmens zu erbringen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sich das Projekt verzögern kann, wenn der Kunde nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens liefert,

(a) den zu verwendenden Inhalt (alle Texte, Fotos, Videos und Grafiken), (b) andere erforderliche Elemente (bereits vorhandenes Logo oder Konto-Login-Informationen usw.), (c) die schriftliche Genehmigung der Leistungen und/oder (d) schriftliche Kommentare/Korrekturen, die ausreichen, um die Bedenken, Einwände oder Korrekturen des Kunden gegenüber dem Marketing-Partner zu benennen. Eine solche vom Kunden verursachte Verzögerung stellt keine Verletzung einer Bedingung oder der Verpflichtungen des Marketingpartners aus diesen Geschäftsbedingungen dar.

9.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Marketing-Partner rechtzeitig über mögliche Verzögerungen zu informieren. Der Marketing-Partner wird so weit wie möglich mit dem Kunden zusammenarbeiten, um den Zeitplan zu überarbeiten, aber der Marketing-Partner ist nicht immer in der Lage, dies zu tun. Wenn der Kunde die Anfragen nicht rechtzeitig bearbeitet, wird sein Projekt auf Eis gelegt, und dem Kunden werden die bis dahin angefallenen Gebühren in Rechnung gestellt.

9.3 Der Marketing-Partner ist immer gerne bereit, dem Kunden zu helfen, das Projekt wieder in Gang zu bringen. Wenn jedoch die vom Kunden verursachten Verzögerungen andauern, wird der Marketing-Partner das Projekt so weit wie möglich ohne die fehlenden Elemente abschliessen und dem Kunden eine letzte Mitteilung zukommen lassen. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen auf die letzte Mitteilung, wird das Projekt abgebrochen und dem Kunden der verbleibende Restbetrag der angegebenen Projektkosten in Rechnung gestellt.

9.4 Der Marketing-Partner behält sich das Recht vor, das Projekt in seiner Gesamtheit als abgeschlossen zu betrachten und dem Kunden zu diesem Zeitpunkt die verbleibende Arbeit in Rechnung zu stellen.

10. Monatlicher Wartungsplan

10.1 Der Marketing-Partner bietet einen monatlichen Wartungsplan für verschiedene Dienstleistungen an, die auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Nach sechs Monaten verlängert sich der monatliche Wartungsplan automatisch um weitere sechs Monate oder kann durch schriftliche Mitteilung 30 Tage vor Ablauf der 6 Monate gekündigt werden.

10.2 Routinemässige Wartungsanfragen, die in den individuellen monatlichen Wartungsplan passen, werden in der Regel in etwa zwei bis drei Werktagen erledigt.

10.3 Es wird kein Service oder Servicestandard impliziert, es sei denn, er wird im Angebot schriftlich festgelegt. Der Kunde muss sicherstellen, dass jede spezifische Anforderung (wie z. B. die Verwendung eines bestimmten Social-Networking-Tools usw.) schriftlich im Angebot enthalten ist. Wenn der Kunde im Rahmen des monatlichen Wartungsplans andere als die im monatlichen Wartungsplan angegebenen Arbeiten wünscht, erhält er einen Kostenvoranschlag, und wenn er zustimmt, werden die zusätzlichen Arbeiten zu einem Stundensatz von CHF 85 ausgeführt.

10.4 Der Kunde, der nicht im monatlichen Wartungsplan ist, kann Aktualisierungen zum vollen Satz von CHF 125 pro Stunde anfordern.

10.5 Die Gebühren für den monatlichen Wartungsplan sind getrennt von den Gebühren für Werbung, Hosting, Domain und Plugins.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die Dienstleistungen und das Arbeitsprodukt des Marketing-Partners werden «wie besehen» verkauft. Unter allen Umständen ist die maximale Haftung des Marketing-Partners gegenüber dem Kunden für Schäden aus jedweder Ursache und das maximale Rechtsmittel des Kunden, unabhängig von der Form der Klage, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, auf den Nettogewinn des Marketing-Partners beschränkt.

11.2 In keinem Fall haftet der Marketing-Partner für verlorene Daten oder Inhalte, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder für indirekte, zufällige, besondere, Folgeschäden, exemplarische Schäden oder Strafschadensersatz, die sich aus den Materialien oder den vom Marketing-Partner erbrachten Leistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, selbst wenn der Marketing-Partner auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und ungeachtet des Versagens des wesentlichen Zwecks eines beschränkten Rechtsmittels.

11.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Marketing-Partner keine Verantwortung für das Verständnis und die Anwendung der angebotenen Empfehlungen und Ratschläge durch den Kunden trägt. Alle Risiken und die Verantwortung für die Folgen der Anwendung der vom Marketing-Partner erhaltenen Informationen liegen beim Kunden.

12. Vertraulichkeit

12.1 Jede Partei erkennt an, dass sie bestimmte vertrauliche oder geschützte technische und geschäftliche Informationen und Materialien der anderen Partei erhalten kann, insbesondere Vorarbeiten, die im Folgenden als «vertrauliche Informationen» bezeichnet werden. Jede Partei, ihre Bevollmächtigten und Mitarbeiter werden alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln, keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben und keine vertraulichen Informationen verwenden, es sei denn, dies ist notwendig, um ihre Verpflichtungen aus dem Angebot zu erfüllen, es sei denn, dies wird von einem Gericht oder einer staatlichen Behörde verlangt. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder auf andere Weise ordnungsgemäß von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden.

13. Zahlung und Abrechnung

13.1 Es ist der Grundsatz des Marketing-Partners, dem Kunden einen schriftlichen Vorschlag/Kostenvoranschlag zur Überprüfung und Annahme des Projekts zu unterbreiten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Vorschlag/Kostenvoranschlag zu überprüfen und vor dem endgültigen Kostenvoranschlag für das Projekt etwaige Änderungen oder Ergänzungen schriftlich zu verlangen.

13.2 Alle unter diesem Vertrag fälligen Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Marketing-Partner gemäß den im Angebot/Kostenvoranschlag genannten Bedingungen zu bezahlen. Alle Projekte erfordern eine Vorauszahlung von 80% der Gesamtkosten, bevor mit der Arbeit begonnen werden kann. Sofern nicht anders angegeben, sind alle nachfolgenden Restbeträge bei endgültiger Abnahme fällig. Fremdleistungen wie z.B. Illustrationen und Videos sowie Änderungswünsche des Kunden werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Marketing-Partner behält sich das Recht vor, für jedes Projekt, das in weniger als der im Angebot angegebenen Bearbeitungszeit fertiggestellt wird, eine Eilgebühr zu berechnen.

13.4 Rechnungen für den monatlichen Wartungsplan werden am 20. des Monats per E-Mail an die für Ihr Konto hinterlegte Rechnungsadresse oder E-Mail versandt. Rechnungen für andere Dienstleistungen werden nach Abschluss der angeforderten Arbeiten ausgestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar.

13.5 Je nach Art des Projekts wird dem Kunden ein Zeitplan für die Bereitstellung erforderlicher Leistungen, wie z. B. Inhalt, schriftliche Genehmigung der Leistungen und/oder schriftliche Kommentare/Korrekturen usw., vorgegeben. Wenn der Kunde mit dem vorgegebenen Zeitplan in Verzug gerät, wird der Marketing-Partner so weit wie möglich mit dem Kunden zusammenarbeiten, um ihn wieder in die Spur zu bringen. Wenn der Kunde jedoch mehr als 15 Tage in Verzug gerät, behält sich der Marketing-Partner das Recht vor, das Projekt zu unterbrechen und dem Kunden die gesamte bis dahin geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen. Wenn ein Projekt mehr als 30 Tage in Verzug gerät, behält sich der Marketing-Partner das Recht vor, das Projekt zu beenden und dem Kunden den gesamten Projektrest in Rechnung zu stellen. Der Kunde, dessen Projekte ausgesetzt oder gekündigt wurden, muss den ausstehenden Saldo zuzüglich aller anfallenden Gebühren zahlen, bevor der Marketing-Partner die Arbeit an seinem Projekt fortsetzt.

13.6 Der Marketing-Partner behält sich das Eigentum an allen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

13.7 Der Marketing-Partner behält sich das Recht vor, jedes Konto sofort zu sperren und Materialien und Dateien einzubehalten, bis der Restbetrag vollständig bezahlt ist.

13.8 Für nach Fälligkeit eingehende Zahlungen wird eine Verzugsgebühr von CHF 50.00 erhoben.

13.9 Falls der Marketing-Partner die Servicegebühren erhöht, wird dies per E-Mail mitgeteilt. Allfällige Änderungen der Dienstleistungsgebühren werden zu Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam. Wenn der Kunde die Dienstleistung nicht kündigt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die neue Dienstleistungsgebühr akzeptiert.

14. Kündigung

14.1 Wenn der Kunde seine Meinung über die Durchführung eines Projekts mit dem Marketing-Partner im Laufe der anfänglichen Entwicklungsphase ändert, wird dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 30 % der gesamten Projektkosten in Rechnung gestellt, und er ist für die bis dahin geleisteten Arbeitsstunden verantwortlich. Abhängig vom Umfang der zum Zeitpunkt der Stornierung bereits geleisteten Arbeit sowie von den bis dahin erhaltenen Zahlungen kann dies bedeuten, dass der Kunde eine vollständige Rückerstattung, eine teilweise Rückerstattung, keine Rückerstattung oder die Zahlung zusätzlicher Gebühren erhält.

14.2 Wenn der Kunde den monatlichen Wartungsplan kündigen möchte, muss er das Abonnement schriftlich kündigen.

14.3 Um den Kunden vor einer ungewollten Unterbrechung des Dienstes zu schützen, muss der Kunde, der die Dienste beenden möchte, die Beendigung des Dienstes schriftlich beantragen.

15. Verweigerung der Dienstleistung

15.1 Der Marketing-Partner behält sich das Recht vor, die Erbringung von Leistungen zu verweigern bzw. die Zahlung an einen Kunden aus beliebigen Gründen zu abzulehnen/stornieren.

16. Abwerber Vereinbarung

16.1 Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von drei Jahren danach keine Fachkräfte, die mit dem Marketing-Partner oder als Subunternehmer für den Marketing-Partner tätig sind, abzuwerben oder ohne Zustimmung des Marketing-Partners für Arbeiten im Zusammenhang mit dem/den vorherigen Angebot/en einzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Klausel eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50.000 zu bezahlen. Die Zahlung einer Vertragsstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung des Abwerbeverbots.

17. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

17.1 Die vorliegenden Bedingungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in seiner deutschen Fassung. Der Gerichtsstand für den Marketing-Partner ist Bern, Schweiz.

18. Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung ist durch die entsprechende gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

01/2021

davaii.ch